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Park and Fly Salzburg ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 Geltung

(1) Alle Angebote und Leistungen der Firma Park & Fly Salzburg GmbH (nachfolgend „Anbieter“ genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese sind Bestandteil aller Verträge, die der Anbieter mit seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt) über die von sich angebotenen Leistungen schließen.
(1.1) Diese AGB gelten gleichermaßen für die Dienstleister sowie aller sonstigen Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer.
(2) Mitarbeiter oder sonstige Beauftragte des Anbieters sind nicht berechtigt oder bevollmächtigt, mündliche oder schriftliche Vereinbarungen mit dem Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen. Dies gilt nicht bei einer gesetzlichen Vertretungsmacht.
(3) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Anbieter auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

(1) Alle Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
(2) Der Kunde ist an eine von ihm unterzeichnete und von dem Anbieter noch nicht angenommene Reservierung 5 Kalendertage nach Absendung gebunden. Der Anbieter ist berechtigt, das Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, in dem die Annahme dem Kunden zugeht.
(3) Der Vertragsabschluss erfolgt durch schriftliche Vertragsbestätigung des Anbieters oder durch Gegenzeichnung des schriftlichen Vertrages durch den Anbieter in Gegenwart des Kunden. Ein Telefax oder eine E-Mail genügen der Schriftform.

§ 3 Leistungen des Anbieters

Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass es sich um einen Mietvertrag handelt und nicht um einen Verwahrungsvertrag.

(1) Der Anbieter vermietet lediglich Parkplätze und ist nicht für den Transfer vom Parkplatz zum Flughafen Salzburg und wieder zurück zuständig.
1. Mietvertrag
Der Anbieter bietet Fluggästen des Flughafens Salzburg die Möglichkeit, ihr Fahrzeug auf den von dem Anbieter betriebenen Stellflächen gegen eine Gebühr abzustellen. Es steht dem Kunden frei, den Shuttle-Service in Form eines Taxiunternehmens zum Flughafen Salzburg und zurück gegen Bezahlung zu nutzen. Die Transferkosten sind im Gesamtpreis nicht enthalten. Eine Bewachung, Verwahrung oder Überwachung des Kfz sowie die Gewährung von Versicherungsschutz sind nicht Gegenstand des Vertrages. Die Benutzung des Parkobjektes erfolgt auf eigene Gefahr.
Mit der Annahme der Buchungsbestätigung durch den Anbieter kommt zwischen dem Kunden und dem Anbieter ein Mietverhältnis zustande.
Der Anbieter verpflichtet sich mit der Buchungsbestätigung, dem Kunden für die vereinbarte Dauer den bzw. die gebuchten Stellplätze zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz. In dem Fall einer Dauermiete wird dem Kunden ein fester Parkplatz zugewiesen.
Dem Anbieter steht aus Forderungen aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht und wenn notwendig ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Fahrzeug des Kunden zu. Sollte sich die Rückreise verzögern, hat der Kunde den Anbieter unverzüglich zu benachrichtigen und den voraussichtlichen Ankunftstermin mitzuteilen. Wenn der Kunde das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit nicht entfernt, so geht der Kunde eine kostenpflichtige Verlängerung des Mietverhältnisses auf immer jeweils ein weiteres Monat ein. Wird das Fahrzeug vom Kunden nicht selbst entfernt, so ist der Anbieter nach vorheriger schriftlicher Fristsetzung und Androhung der Räumung in jedem Falle dazu berechtigt, das Kfz auf Kosten des Kunden zu entfernen. Der Kunde trägt die Kosten der Räumung, Aufbewahrung, Verwertung und Entsorgung. Weitere Ansprüche des Anbieters bleiben hiervon unberührt.
2. Verhalten auf dem Betriebsgelände
Auf dem Betriebsgelände des Anbieters gelten die Vorschriften der österreichischen Straßenverkehrsordnung (StVO). Auf dem gesamten Betriebsgelände darf nur im Schritttempo gefahren werden. Der Kunde hat jederzeit die Verkehrszeichen zu beachten sowie den Anweisungen des Anbieters, seiner Mitarbeiter, deren Erfüllungsgehilfen und Beauftragten Folge zu leisten. Jeder Kunde und die ihn begleitenden Personen haben darauf zu achten, dass jegliche Art von Gefährdungen und Schädigungen Dritter vermieden werden. Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten und zugeordneten Stellflächen abgestellt werden. Der Kunde hat darauf zu achten, dass andere Fahrzeuge insbesondere im Hinblick auf das ungehinderte Ein- und Ausparken auf den benachbarten Stellplätzen nicht behindert werden.
Dem Kunden ist es untersagt, ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters auf dem Betriebsgelände Kühlwasser, Kraftstoffe oder Öle abzulassen, Müll zu entsorgen, Sachen jeglicher Art (insbesondere Betriebsstoffe, feuergefährliche Gegenstände, leere Betriebsstoffbehälter, Reifen, Fahrrädern usw.) zu lagern, Motoren auszuprobieren oder laufen zu lassen sowie Fahrzeuge mit undichtem Tank oder Motor abzustellen. Die durch den Kunden oder seine Begleiter verursachten Verunreinigungen sind unverzüglich und ordnungsgemäß von dem Kunden zu beseitigen. Bei Unterlassung der Beseitigung ist der Anbieter berechtigt, die Verunreinigungen auf Kosten des Kunden zu beseitigen. Bei Verunreinigungen des Bodens oder des Grundwassers hat die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden zu erfolgen; in diesen Fällen hat der Kunde kein Recht zur Selbstvornahme.
Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände des Anbieters zu anderen Zwecken als der Fahrzeugeinstellung und Abholung, des Be- und Entladens sowie während eventueller Wartezeiten auf den Shuttle ist nicht gestattet. Das Abstellen des Fahrzeugs auf dem Betriebsgelände des Anbieters kann im Falle drohender Gefahr verweigert werden. Der Anbieter behält es sich vor, Fahrzeuge im Falle dringender Gefahr von dem Betriebsgelände zu entfernen.
Auf dem gesamten Betriebsgelände des Anbieters ist das Rauchen generell nicht gestattet.
Taschen, Papiere und Wertgegenstände, welche zu einem Einbruch in das Fahrzeug verleiten könnten, sind während der Parkzeit im Kofferraum aufzubewahren.
Mit Abschluss des Vertrages versichert der Kunde, dass der Fahrer im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist und das Fahrzeug den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz bis zum Verlassen des Betriebsgeländes besitzt. Kann dies durch den Kunden auf Verlangen des Anbieters gegenüber nicht nachgewiesen werden, so ist dieser berechtigt, die Vertragserfüllung abzulehnen.
3. Transfer zum und vom Flughafen Salzburg
Mit der Miete eines Stellplatzes auf dem Betriebsgelände des Anbieters geht kein Transferservice zum oder vom Flughafen einher. Der Kunde hat für den Transfer zum du vom Flughafen selbst Sorge zu tragen und muss diese Transfers auch selbst bezahlen. Park and Fly Salzburg stellt den Kunden für den Transfer vom Parkplatz zum Flughafen eine VIP-Nummer seines Taxipartners zur Verfügung. Nach Wahl dieser Nummer wird automatisch ein Taxi zum Parkplatz bestellt (kein Gespräch nötig). Nach Wahl der Nummer ist im Regelfall innerhalb von 5 bis 10 Minuten ein Taxi am Parkplatz. Für den Rücktransport vom Flughafen Salzburg zum Betriebsgelände des Anbieters ist ebenfalls vom Kunden Sorge zu tragen und ist dieser auch vom Kunden zu bezahlen

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein. Die Preise gelten ausschließlich für KFZ, die folgende Maße nicht überschreiten Breite: 2,20 Meter und Länge 5,25 Meter. Bei ausweichenden Maßen wird der Anbieter dies in Rechnung stellen.
(2) Für die von dem Anbieter angebotenen Parkleistungen gelten die angegebenen Tagespreise pro angebrochenen Kalendertag.
(3) Der Mietpreis wird von dem Anbieter bei Buchung der Mietzeit in Rechnung gestellt und ist von dem Kunden sofort und ohne Abzug in Euro zu zahlen. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend den Zahlungsverzug.
(4) Nimmt der Kunde die volle Mietzeit nicht in Anspruch, so besteht kein Recht auf Auszahlung des Differenzbetrages.
(5) Nutzt der Kunde den Stellplatz länger als gemietet, darf der Anbieter 10 € pro Tag bei Park & Fly Salzburg in Rechnung stellen.
(6) Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, allfällige Gegenforderungen – aus welchem Rechtsgrunde auch immer – gegenüber dem Anbieter mit dem aus dem Titel dieses Vertrages zu entrichtenden Zahlungen aufzurechnen.

§ 5 Rücktritt und Kündigung

(1) Dem Anbieter und dem Kunden stehen die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte zu.
(2) Zusätzlich kann der Kunde bis zum Beginn der vereinbarten Mietzeit schriftlich, per Telefax oder per E-Mail von dem Vertrag zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Mietbeginn, ist der Rücktritt für den Kunden kostenfrei. Erfolgt der Rücktritt später, hat der Kunde eine Rücktrittspauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Entgelts zu leisten.
(3) No Show: Sofern der Kunde nicht zum vereinbarten Zeitpunkt bei Park and Fly Salzburg erscheint, besteht kein Recht auf Kostenersatz und der bezahlte Mietpreis ist zu 100% fällig.

§ 6 Haftung gegenüber Verbrauchern und Unternehmern

(1) Auf die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes wird verwiesen, wobei die Haftung des Anbieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit eingeschränkt wird.
(2) Die Haftung des Anbieters auf Schadenersatz gegenüber Kunden, welche Unternehmer im Sinne der einschlägigen Bestimmungen des UGB sind, wird ebenfalls, gleich aus welchem Rechtsgrund auch immer, insbesondere Unmöglichkeit, Verzug, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubten Handlungen, soweit es dabei auf ein Verschulden ankommt, auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz eingeschränkt.
(3) Der Anbieter haftet somit nicht im Falle leichter Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für seine Organe, gesetzliche Vertreter, Angestellte oder sonstige Erfüllungsgehilfen.
(4) Soweit der Anbieter dem Grunde nach Schadenersatz zu leisten hätte, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Kunde bei Vertragsabschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen.
(5) Im Falle einer Haftung ist die Ersatzpflicht des Anbieters für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von maximal € ……….. begrenzt und eingeschränkt. Haftungsausschlüsse gelten auch immer für Organe, gesetzliche Vertreter, Angestellte und Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Haftungseinschränkungen des Anbieters gelten aber nicht für vorsätzliches Verhalten.
(6) Die Haftungsausschlüsse und –beschränkungen der Absätze (4) – (6) gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(7) Die Einschränkungen der Absätze (3) – (7) gelten nicht für die Haftung des Anbieters wegen vorsätzlichen Verhaltens, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(8) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die aufgrund von Gefälligkeitshandlungen (Starthilfe, Einparkhilfe) seiner Mitarbeiter und/oder Erfüllungshilfen entstehen. Ein Rechtsverhältnis kommt in diesem Fall nicht mit dem Anbieter zustande.
(9) Für technische oder mechanische Defekte (z.B. Reifen, Kupplung, Getriebe usw.) eines Fahrzeuges nach Wagenabgabe oder vor Wagenrückgabe wird keine Haftung übernommen.
(10) Bei nicht Anspringen aufgrund eines technischen Defekts seines Fahrzeugs, ist der Kunde verantwortlich, entsprechende Maßnahmen zu treffen. Sollte das Fahrzeug bei der Rückgabe nicht anspringen, haftet der Anbieter nicht für anfällige Rückfahrt- oder Übernachtungskosten (wie z.B. Taxi, Mietwagen, Hotel).
(11) Im Falle eines KFZ-Diebstahls, Brand-, Hagel- Sturm- oder Unwetterschadens, Vandalismus und KFZ-Einbruchdiebstahl haftet die Kaskoversicherung des jeweilig betroffenen Fahrzeuges. Eine Haftung der Park & Fly Salzburg GmbH in diesen Fällen wird ausgeschlossen.
(12) Eine anfällige Reparatur liegt in der Verantwortung des Kunden.
(13) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch andere Personen zu verantworten sind.
(14) Der Kunde haftet unabhängig von einem Verschulden für alle Schäden, die infolge technischer Defekte durch das vom Kunden oder von ihm beauftragte Dritte auf das Betriebsgelände des Anbieters verbrachte Fahrzeug verursacht werden.
(15) Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern er schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. In diesem Fall ist die Haftung des Anbieters auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(16) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Buchunghaftungsgesetz, verschuldensunabhängige gesetzliche Haftungstatbestände sowie Ansprüche des Kunden, die bereits vor Vertragsschluss entstanden sind.
(17) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf dem Firmengelände oder im Verlauf des durchgeführten Shuttle-Services an Gepäckstücken des Kunden auftreten.
(18) Der Anbieter haftet nicht für Wertgegenstände, die der Kunde im Fahrzeug bewusst oder unbewusst zurücklässt. Es ist in der Verantwortung des Kunden, das Fahrzeug ohne Wertgegenstände zu hinterlassen. Für entwendete wertvolle Güter, die im Auto gelassen wurden, haftet der Kunde.
(19) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung von dem Anbieter ausgeschlossen.
(20) Der Kunde tritt bereits jetzt eigene Ersatzansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem von ihm zu vertretenden oder aufgrund eines technischen Defekts des Fahrzeugs eingetretenen Schadensfalls im Voraus an den Anbieter ab, soweit diesem ein Schaden entstanden ist.

§ 7 Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung klärt Nutzer über die Art, den Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten durch den verantwortlichen Anbieter Park & Fly Salzburg GmbH (FN 461270 p des LG Salzburg), Gewerbehofstraße 8, 5071 Wals, E-Mail: service@park-and-fly-salzburg.at auf Schutz der persönlichen Daten wird auf die einschlägigen Regelungen des Datenschutzgesetzes verwiesen. Die persönlichen Daten werden durch digitale Sicherheitssysteme verschlüsselt und an uns übertragen. Unsere Webseiten sind durch technische Maßnahmen gegen Beschädigungen, Zerstörung oder unberechtigten Zugriff geschützt.
(1) Gegenstand des Datenschutzes
Gegenstand des Datenschutzes sind personenbezogene Daten. Diese sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Hierunter fallen z. B. Angaben wie Name, Post-Adresse, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer, ggf. aber auch Nutzungsdaten wie Ihre IP-Adresse.
(2) Umfang der Datenerhebung und -speicherung
Der Besuch unserer Internetpräsenz macht Angaben zu Ihrer Person nicht erforderlich.
Der Anbieter verwendet die Protokolldaten nur für statistische Auswertungen zum Zweck des Betriebs, der Sicherheit und der Optimierung des Angebotes. Der Anbieter behält sich jedoch vor, die Protokolldaten nachträglich zu überprüfen, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte der berechtigte Verdacht einer rechtswidrigen Nutzung besteht.
Wir (beziehungsweise der Webspace-Provider) speichern Zugriffsdaten für jeden Zugriff auf unsere Internetpräsenz (so genannte Serverlogfiles). Zu diesen Zugriffsdaten gehören: Der Name ihres Internet Service-Providers, den Namen der abgerufenen Webseite, die Datei, das Datum und die Uhrzeit des Abrufs, die übertragene Datenmenge, eine Meldung über den erfolgreichen Abruf, den Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem, die Referrer-URL (die Seite, von der aus Sie uns besuchen) sowie die IP-Adresse. Diese Daten werden ausschließlich zur Verbesserung unseres Angebotes ausgewertet und erlauben keinen Rückschluss auf Ihre Person. Damit wir unsere Dienstleistungen aber tatsächlich erbringen können, benötigen wir ggf. Ihre personenbezogenen Daten. Wenn Sie uns mit der Erbringung einer Dienstleistung beauftragen, erheben und speichern wir Ihre persönlichen Daten grundsätzlich nur, soweit es für die Erbringung der Dienstleistung oder die Durchführung des Vertrages notwendig ist und soweit diese von Ihnen freiwillig zur Verfügung gestellt wurden. Eine Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten erfolgt, falls erforderlich, an von uns im Rahmen der Ausführung des Auftrags eingesetzte Dienstleister (z. B. Service-Dienste).
Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten per E-Mail zu. Die AGB können Sie jederzeit hier einsehen.
(3) Verwendung von Cookies
Auf unserer Webseite setzen wir Cookies ein. Dies sind kleine Dateien, die auf Ihrem Datenträger gespeichert werden und die bestimmte Einstellungen und Daten zum Austausch mit unserem System speichern. Diese Speicherung hilft uns, die Webseite für Sie entsprechend zu gestalten und erleichtert Ihnen die Nutzung, indem beispielsweise bestimmte Eingaben von Ihnen so gespeichert werden, dass Sie sie nicht ständig wiederholen müssen. Ihr Browser erlaubt Ihnen einschränkende Einstellungen zur Nutzung von Cookies, wobei diese dazu führen können, dass unser Angebot für Sie nicht mehr bzw. eingeschränkt funktioniert. Cookies können dort auch gelöscht werden.
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(4) Kontaktaufnahme
Bei der Kontaktaufnahme mit dem Anbieter (zum Beispiel per Kontaktformular oder E-Mail) werden die Angaben des Nutzers zwecks Bearbeitung der Anfrage sowie für den Fall, dass Anschlussfragen entstehen, gespeichert.
(5) Bewertungen
Wenn Nutzer Bewertungen hinterlassen, werden ihre IP-Adressen gespeichert. Das erfolgt zur Sicherheit des Anbieters, falls jemand in den Bewertungen widerrechtliche Inhalte schreibt (Beleidigungen, verbotene politische Propaganda, etc.). In diesem Fall kann der Anbieter selbst für den Kommentar belangt werden und ist daher an der Identität des Verfassers interessiert.
(6) Einbindung von Diensten und Inhalten Dritter
Innerhalb des Online-Angebots wird Kartenmaterial von Google-Maps, eingebunden. Dies setzt immer voraus, dass der Anbieter dieser Inhalte (nachfolgend bezeichnet als „Dritt-Anbieter“) die IP-Adresse der Nutzer wahrnimmt. Denn ohne die IP-Adresse könnte er die Inhalte nicht an den Browser des jeweiligen Nutzers senden. Die IP-Adresse ist damit für die Darstellung dieser Inhalte erforderlich. Wir bemühen uns nur solche Inhalte zu verwenden, deren jeweilige Anbieter die IP-Adresse lediglich zur Auslieferung der Inhalte verwenden. Jedoch haben wir keinen Einfluss darauf, falls die Dritt-Anbieter die IP-Adresse z.B. für statistische Zwecke speichern. Soweit dies uns bekannt ist, klären wir die Nutzer darüber auf.
(7) Datensicherheit
Ihre Zahlungsdaten werden im Bestellprozess verschlüsselt über das Internet übertragen. Wir sichern unsere Website und sonstigen Systeme durch technische und organisatorische Maßnahmen gegen Verlust, Zerstörung, Zugriff, Veränderung und Verbreitung Ihrer Daten durch unbefugte Personen. Sie sollten Ihre Zugangsinformationen stets vertraulich behandeln und das Browserfenster schließen, wenn Sie die Kommunikation mit uns beendet haben, insbesondere, wenn Sie den Computer gemeinsam mit anderen nutzen.

§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Für allfällige Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbaren die Vertragsteile die ausschließliche Zuständigkeit des jeweils sachlich zuständigen Gerichtes in der Landeshauptstadt Salzburg und verzichten alle Vertragsteile auf einen allfällig anderweitigen Gerichtsstand.
(2) Die Beziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Republik Österreich. Die Anwendung einer anderen Rechtsordnung wird vorbehaltlos ausgeschlossen.
(3) Erfüllungsort ist der Unternehmenssitz des Anbieters in 5071 Wals, Gewerbehofstraße 8.
(4) Soweit der Vertrag oder diese allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücke enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelung als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.